PRESSEMITTEILUNG
Anlässlich des 1. Jahrestags des Inkrafttretens des Bundesanerkennungsgesetzes erklärt Arfst Wagner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-abschätzung:
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Bundesanerkennungsgesetzes (BQFG) zeigt sich: einen Grund zum Feiern gibt es nicht. Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen funktioniert nur unzureichend.
Der Prozess der Anerkennung wird nicht bis zum Ende gedacht, sondern bleibt auf halber Strecke stehen. Da das so genannte „Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren“ in vielen Fällen eben nicht mit einer vollwertigen Anerkennung endet, müssen oft im zweiten Schritt Nachqualifizierungen durchgeführt werden. All diejenigen, die einen Teilanerkennungsbescheid erhalten, müssen Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren, um eine formale Anerkennung ihres Berufsabschlusses zu erlangen.
Im Bereich der Nachqualifizierung zeigten Bund und Länder bisher keinen großen Ehrgeiz: Weder gibt es ein flächendeckendes Angebot passgenauer Weiterbildungsmaßnahmen, noch ist die Finanzierung und Förderung der bestehenden Qualifizierungsangebote gesichert. Weiterlesen