Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen – Besuch bei „access“ in Kiel

Anfang Oktober traf ich mich mit access-Projektleiterin Farzaneh Vagdy-Voss und Naurus Amin aus der Anerkennungsberatung, um über ihre Arbeit, Erfahrungen aus der Beratungspraxis sowie die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes (BQFG) vom April 2012 zu sprechen. access ist ein Projekt des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein, dass 2005 gestartet ist und sich im Bereich Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen engagiert. Seit 2011 nun ist access Teil des IQ-Netzwerkes Hamburg / Schleswig-Holstein und baut das regionale Netzwerk in Schleswig-Holstein auf.

Dieses Gespräch und weitere in Berlin haben mir Einblicke gegeben in die Beratungsstrukturen und eine Idee von den praktischen Hürden mit denen Menschen mit Migrationshintergrund konfrontiert sind, die auf unserem Arbeitsmarkt anzukommen und sich ihrer Qualifikation angemessen einbringen möchten. Die neue Bundesgesetzgebung geht in eine richtige Richtung, der Geltungsbereich deckt in der Praxis aber viele Gruppen gar nicht ab. Die entscheidende Hürde dabei ist die Finanzierbarkeit des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, der Sprachkurse und der weiteren Nachqualifizierung. Der zweite Punkte an dem wir unbedingt nachbessern müssen: die Nachqualifizierung möglich machen und Angebote entlang der Bedarfe schaffen. Hier müssen die Akteure Hand in Hand arbeiten, um Lösungsmodelle zu erarbeiten. Große Städte haben es strukturell leichter als ländliche Gebiete. Doch auch in Schleswig-Holstein muss das BQFG zügig umgesetzt werden. Und zuletzt darf die Ländergesetzgebung das Berufsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht konterkarieren, indem beispielsweise Drittstaatsangehörige aus dem Geltungsbereich rausgenommen werden. Denn das war ja der Clou: die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollte nach Herkunftsland der Qualifikation und eben nicht nach Staatsbürger_innenschaft beurteilt werden. Es gibt noch viel zu tun. Hamburg ist als erstes Bundesland den Schritt gegangen und hat mit seinem Landesgesetz ein gutes Orientierungsbeispiel vorgelegt.

Weitere Informationen zu der Antidiskriminierungsarbeit von access sind hier zu finden.

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