Am 13. Mai fand eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes statt. Fünf von den Bundestagsfraktionen eingeladene Sachverständige beantworteten Fragen der Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Gesetzentwurf sieht eine Zahlung von zusätzlichen 15 Euro monatlich an Betreuungsgeldberechtigte vor, falls sie das Betreuungsgeld als private Bildungsversicherungen oder Altersvorsorgen anlegen. Es geht aber eigentlich nicht um zusätzlich verfügbares Geld, denn das zusätzliche Betreuungsgeld wird nur gewährt, wenn der gesamte Betrag von 165 Euro monatlich wird privaten Versicherungsfirmen überwiesen wird.
Gegensätze gegen Kitaplätze
Schon am Betreuungsgeld selbst erkennt man, welche Familienmodelle gefördert und welche ausgegrenzt werden. Oft wird versucht, das Betreuungsgeld als Anerkennung der elterlichen Erziehungsarbeit darzustellen. Eltern, die Hartz IV beziehen, kriegen es aber nicht. Andererseits bekommen es Eltern, die ihr Kind von Au-Pairs, Nachbarn, Freunden oder Familie betreuen lassen.
Wie man an eine dermaßen absurde Sachlage noch Altersvorsorge und Bildungssparen binden kann, bleibt rätselhaft. Weiterlesen