Politik und Kultur in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
Ein Essay von Arfst Wagner
Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens bedeutet ein garantiertes Mindesteinkommen für jeden Menschen, das ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeitszwang individuell ausgezahlt wird und das in seiner Höhe jedem Menschen ermöglicht, seine elementaren Grundbedürfnisse zu befriedigen. Ein solches bedingungsloses Grundeinkommen gibt dem Artikel 1 des Grundgesetzes einen Inhalt: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Dagegen steht das so genannte „Hartz IV-System“: Die Menschen dort sind ganz besondere „Kunden“: sie besitzen nämlich nicht ein einziges Kundenrecht. Hartz IV ist nicht kompatibel mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes. Das System demoralisiert und zerteilt die Gesellschaft. Weiterlesen…