Im Ausland qualifiziert – in Deutschland abgehängt

Um das Thema Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen weiter voran zu treiben und die grünen Akteure zu vernetzen, habe ich mit Memet Kilic Anfang März 2013 im Bundestag das FachgesprächIm Ausland qualifiziert – in Deutschland abgehängt?!“ veranstaltet.

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Bundesanerkennungsgesetzes (BQFG, April 2012) können erste kritische Punkte bilanziert und Entwicklungen abgelesen werden. So werden in den Ländern Gesetze mit unterschiedlichen Ausnahmeregelungen auf den Weg gebracht. Dies birgt die Gefahr, dass einerseits der Anspruch der bundesweiten Einheitlichkeit und anderseits der Rechtsanspruch für alle Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit konterkariert wird.

In vielen Bundesländern wird beispielsweise das Anerkennungsverfahren ausländischer Lehrkräfte aus dem Geltungsbereich der Länder-BQFGs herausgenommen. Die KMK bestimmt die Freizügigkeitsbestimmungen der Lehrkräfte eigenständig.

Am 7. März einigten sich die Länder in der Kultusminister_innenkonferenz auf eine Stärkung der Lehrkräftemobilität innerhalb Deutschlands. Folgt man den Entwürfen sowie den bereits auf den Weg gebrachten Gesetzen der Länder zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, dann müsste dieser Beschluss auch eine Verbesserung für ausländische Lehrkräfte, die in Deutschland arbeiten mit sich bringen. Ein grundsätzlich gewährleisteter Berufszugang für alle Lehrkräfte bundesweit müsste sich somit auch auf eine erhöhte Lehrer_innenmobilität in Europa und Drittstaaten ausüben. Inwieweit bleibt abzuwarten – denn der genaue Wortlaut des Beschlusses wurde bisher nicht veröffentlicht worden.

Der Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit Landespolitiker_innen und Experten aus Praxis und Ministerium war sehr fruchtbar. Und die Einblicke zeigten deutlich: auch wenn mit dem BQFG endlich ein schon lange notwendiger Schritt in die richtige Richtung gegangen wurde, sind wir weit entfernt von einem Zustand in dem wir uns bequem zurück lehnen können und den Dingen ihren Lauf lassen.

Das Gesetz ist aus Grüner Sicht nicht weitreichend genug. Der Bereich der Nachqualifizierung wird nicht abgesteckt. Hier kündigen sich bereits die meisten Herausforderungen an: flächendeckende und passgenaue Anpassungslehrgänge und Prüfungsvorbereitungskurse existieren nicht. Und statt sie weiter aufzubauen betrachte ich sehr kritisch, wie an bestimmten Stellen Zugänge eher verbaut als geöffnet werden. Der Arztberuf ist ein Beispiel. Bundesrechtlich reglementiert fällt dieser unter die Bundesregelungen – dennoch: eine bundesweit einheitliche Umsetzung des Anerkennungsprozesses sieht anders aus. Vielmehr zeichnen sich unterschiedliche Handhabungen der Länder in Bezug auf die Erlaubnis von Berufserlaubnissen, die Fördermöglichkeiten und die Zugänge zu Vorbereitung der Kenntnisprüfung ab. (Die Kenntnisprüfung wird von Ärzten abgelegt, die eine Anerkennung ihrer Drittstaatsqualifikation anstreben.)

In der letzten parlamentarischen Fragestunde habe ich die Bundesregierung nach dem Bildungsprogramm AQUA gefragt.

AQUA stellt ein wichtiges Arbeitsmarktprogramm der Otto-Benecke-Stiftung e.V. dar, das bislang über das BMBF finanziert, aber im Februar 2013 ohne Begründung eingestellt wurde. Damit fällt ein wichtiger Pfeiler der Nachqualifizierung weg: das Programm bietet bisher Anpassungsmaßnahmen für inländische und ausländische arbeitslose und arbeitsuchende Akademikerinnen an und arbeitet mit einer hohen Erfolgsquote. AQUA fördert zudem die Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung, in der Drittstaatsqualifizierte auf Niveau des zweiten Staatsexamens geprüft werden, um ihre Approbation in Deutschland zu bekommen. Bisher ist offen, wie die entstehende Lücke aufgefangen werden soll und ab wann alternative Fördermaßnahmen für ausländische Ärzte angeboten werden. Damit wird vorerst ein Stillstand in der Anerkennung ausländischer Ärzte erzwungen, der einer Neuausrichtung in Richtung Anerkennungskultur in Deutschland diametral gegensteht und angesichts des hohen Bedarfs an Ärzten durch den zunehmenden Ärztemangel in vielen Krankenhäusern schlicht nicht nachvollziehbar ist.

Doch auch, wenn es vor allem die volkswirtschaftlichen Gründe sind, die in der Debatte angebracht werden: wer zahlt ins Rentensystem ein? und welche Herausforderungen und Fachkräftelücken entstehen im Zuge des demographischen Wandels? dürfen wir nicht vergessen, dass es hier um Menschen, ihre Existenz und ihre Verwirklichungsmöglichkeiten geht. Und deshalb kann der Aufbau einer bundesweit progressiven Anerkennungsgesetzgebung nur die notwendige Voraussetzung für eine Öffnung des Arbeitsmarktes sein – die wirklich schwierigen Schritte gilt es im Anschluss daran zu bewerkstelligen, nämlich die informelle Anerkennung, die allgemeine Akzeptanz in Gesellschaft, bei Arbeitsgeber_innen und Bildungsinstitutionen voran zu treiben.

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