Ein Jahr Bundesanerkennungsgesetz – ein Grund zum Feiern?

PRESSEMITTEILUNG

Anlässlich des 1. Jahrestags des Inkrafttretens des Bundesanerkennungsgesetzes erklärt Arfst Wagner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-abschätzung:

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Bundesanerkennungsgesetzes (BQFG) zeigt sich: einen Grund zum Feiern gibt es nicht. Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen funktioniert nur unzureichend.

Der Prozess der Anerkennung wird nicht bis zum Ende gedacht, sondern bleibt auf halber Strecke stehen. Da das so genannte „Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren“ in vielen Fällen eben nicht mit einer vollwertigen Anerkennung endet, müssen oft im zweiten Schritt Nachqualifizierungen durchgeführt werden. All diejenigen, die einen Teilanerkennungsbescheid erhalten, müssen Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren, um eine formale Anerkennung ihres Berufsabschlusses zu erlangen.

Im Bereich der Nachqualifizierung zeigten Bund und Länder bisher keinen großen Ehrgeiz: Weder gibt es ein flächendeckendes Angebot passgenauer Weiterbildungsmaßnahmen, noch ist die Finanzierung und Förderung der bestehenden Qualifizierungsangebote gesichert. Schlimmer noch: erfolgreiche Instrumente wie das interkulturelle Programm AQUA werden von der Bundesregierung klammheimlich eingestampft. Dieses bisher vom BMBF finanzierte Bildungsprogramm – das unter anderem deutschlandweit einmalig die Prüfungsvorbereitungskurse für die Kenntnisprüfung (Approbation) der Ärzte mit ausländischem Abschluss anbot – soll zum Oktober 2013 auslaufen und fährt bereits seit Februar 2013 mit halber Kraft. Damit bricht ein wichtiger Teil des akademischen Nachqualifizierungsangebotes weg.

Neben dem fehlenden Angebot stellen die Kosten die größte Hürde dar: neben den Übersetzungs- und Verfahrenskosten entstehen in der Nachqualifizierung Kosten für Weiterbildungslehrgänge, Anreise, Prüfungsvorbereitung sowie Lebenserhaltung – Kosten, die für viele Menschen nicht tragbar sind.

Die Bundesregierung muss sich mit den Länder an den Tisch setzen, um eine deutschlandweite Nachqualifizierungsstruktur aufzubauen. Wir brauchen dafür bundesweit dringend Stipendienprogramme nach Hamburger Vorbild, die den gesamten Anerkennungsprozess inklusive der Nachqualifizierung abdecken. Nur in Zusammenarbeit von Bund und Ländern kann das Anerkennungsverfahren in Deutschland seinen Beitrag zu einer echten Willkommenskultur leisten.

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