Beiträge zum Thema: Beschneidung

Persönliche Erklärung zur heutigen Bundestagsabstimmung zur Beschneidung

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) und Memet Kilic zur Abstimmung zum von den Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Katja Dörner, Diana Golze und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personen¬sorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung (Drucksache 17/11430)

Es ist geradezu eine Signatur unserer Zeit, dass Probleme vielschichtig sind und eine vereinfachte Sichtweise ihnen nicht gerecht zu werden vermag. Die Welt ist komplex und das ist auch so zu akzeptieren. Mit der Debatte über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes erleben wir gerade den Anfang eines gesellschaftlichen Dialoges, den wir heute nicht unterbrechen sollten. Die Einrichtung eines Runden Tisches zum diesem Thema kann dazu beitragen, die Diskussion zu demokratisieren und einen Ausgleich in der Debatte herzustellen.
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Persönliche Erklärung zur rechtlichen Regelung der Beschneidung

Ebenfalls auf der Tagesordnung der heutigen Sondersitzung des Deutschen Bundestages stand ein Antrag zur Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen. Folgend die persönliche Erklärung von Memet Kilic, Viola von Cramon und Arfst Wagner zur Debatte.

Der Grundrechtkatalog unseres Grundgesetzes ist ein guter Roter Faden für das Zusammenleben in unserer heterogenen Gesellschaft. Dort werden die Grundfreiheiten und Grundrechte und ihre Schranken definiert.

Sowohl die Religionsfreiheit (Glaubensfreiheit, Nichtglauben, Wechsel der Religionen) aber auch körperliche Unversehrtheit sind Grundrechtsgüter. Wenn sie miteinander kollidieren, sind sie abzuwägen und es muss gegebenenfalls ein guter Kompromiss gefunden werden. Sowohl die heiligen Schriften der Religionen aber auch die religiösen Riten, Gebräuche und Traditionen beinhalten naturgemäß alte Elemente, die im Lichte der Vernunft und den neuen Einsichten der Wissenschaft neu zu verstehen und zu interpretieren sind.
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