Das Bürgergeld ist schlimmer als Hartz IV

Presseerklärung zum FDP-Bürgergeld von Arfst Wagner (Bündnis90/Die Grünen) v. 06.10.09

Heute kam in den Nachrichten, dass sich die FDP für die Abschaffung von Hartz IV und für ein Bürgergeld in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU ausspricht. Die FDP will das Bürgergeld in Höhe von 662 EURO unter Beibehaltung des Arbeitszwanges.

Zitat aus dem FDP-Entwurf zum Bürgergeld:

„Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und ist deshalb leistungsgerecht. Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren, sollen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung „dem Bürgergeld“ zusammengefasst werden. Damit ist das Bürgergeld einfach und transparent.“

Weiter: „Im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst. Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet.“

Die Höhe des Bürgergeldes soll pauschal 662 Euro betragen, ausgezahlt vom Finanzamt. Voraussetzung sind die Bedürftigkeit und die Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit. Bei Ablehnung einer zumutbaren angeboten Arbeit wird das Bürgergeld gekürzt.

Das bedeutet eigentlich nur eine Kürzung des Hartz IV-Regelsatzes. Wo dieses Bürgergeld ein „selbstbestimmtes Leben“ ermöglicht, erschließt sich nicht. Ich spricht sich deshalb gegen das FDP-Bürgergeld aus und bezeichne es als das, was es ist: eine Verschärfung von Hartz IV und keineswegs eine Verbesserung.

Arfst Wagner

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