121 Abgeordnete setzen sich für „Pussy Riot“ ein

Gemeinsam mit 120 Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen setzt sich Arfst Wagner für die Mitglieder der Band „Pussy Riot“ ein. In einem Brief an den russischen Botschafter wird die Sorge über die Umstände des strafrechtlichen Verfahrens zum Ausdruck gebracht.

Die mehrmonatige Untersuchungshaft und die hohe Strafandrohung empfinden wir als drakonisch und unverhältnismäßig. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass künstlerische Aktionen wie das „Punk-Gebet“ der drei angeklagten Frauen von der Freiheit der Kunst und dem Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) geschützt sind. Die Verfassung der Russischen Föderation schützt die Kunstfreiheit gemäß Artikel 44 Absatz 1: „Jedem wird die Freiheit literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer und anderer Arten schöpferischer Tätigkeit sowie die Freiheit der Lehre garantiert.“ In einem säkularen und pluralistischen Staat dürfen friedliche Kunstaktionen – auch wenn sie als provokant empfunden werden können – nicht zu dem Vorwurf eines schweren Verbrechens und langzeitigen Verhaftungen führen.

Der Bundestag zeigt damit, dass er das unverhältnismäßige Vorgehen der russischen Justiz gegen die Kunstaktionen von Pussy Riot als politisch motivierten Einschüchterungsversuch versteht. Vielen Dank an Volker Beck (Grüne), Marina Schuster (FDP), Frank Heinrich (CDU) und Christoph Strässer (SPD) für die Initiative.

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