Die Menschenwürde von Flüchtlingen ist nicht relativierbar – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012 bestätigt: Das menschenwürdige Existenzminimum gilt nicht nur für Deutsche, sondern für alle Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Die Menschenwürde darf migrationspolitisch nicht relativiert werden. Dieser Grundsatz des Bundesverfassungsgerichtes muss auf alle flüchtlingsrechtlichen Fragen angewandt werden.

In der heutigen Plenarsitzung standen die nun notwendigen parlamentarischen Initiativen auf der Tagesordnung.

In Deutschland unterliegen Schutzsuchende und Flüchtlinge einschneidenden Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Ausbildungs- und Arbeitsverboten und diskriminierenden sozialrechtlichen Leistungseinschränkungen. Mit verschiedenen öffentlichkeitswirksamen Aktionen wehren sich die Betroffenen gegen behördliche Schikanen und staatliche Ausgrenzung. Die Forderungen der Flüchtlinge nach Abschaffung der Residenzpflicht, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Arbeitsverbotes und des Sachleistungsprinzips sowie einer fairen und zügigen Bearbeitung ihrer Asylanträge werden von uns seit langem erhoben.

Es ist traurig, dass sich die Abgeordneten von CDU und FDP heute allen Argumenten zum Trotz einer verfassungskonforme Regelung verweigert haben.

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