Beiträge zum Thema: Sozialpolitik

Die Menschenwürde von Flüchtlingen ist nicht relativierbar – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012 bestätigt: Das menschenwürdige Existenzminimum gilt nicht nur für Deutsche, sondern für alle Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Die Menschenwürde darf migrationspolitisch nicht relativiert werden. Dieser Grundsatz des Bundesverfassungsgerichtes muss auf alle flüchtlingsrechtlichen Fragen angewandt werden.

In der heutigen Plenarsitzung standen die nun notwendigen parlamentarischen Initiativen auf der Tagesordnung.

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Verfassungswidrige Sanktionen sofort abschaffen

Die Sanktionen von Hartz IV stehen für ein System, das mit der Angst der betroffenen Menschen arbeitet. Die beiden Worte „Fördern und Fordern“ bedeuten in der Praxis des Systems heute: “Zwang und Kontrolle.“ Ich möchte sagen: massiven Zwang und entwürdigende Kontrolle. Die Arbeitslosen heißen „Kunden“, allerdings ohne Anspruch auf nur ein einziges einziges Kundenrecht.

Ralph Boes strebt an, das in jeder Weise grundgesetzwidrige Sanktionssystem in Hartz IV über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu stoppen. Hierzu hat er begonnen, den dafür notwendigen Präzedenzfall zu schaffen, indem er sich selbst offen in die Schusslinie aller Sanktionen stellt. Dieser Schritt verdient meinen Respekt!

„Nachdem ich das Hartz-IV-System durch den Brandbrief herausgefordert habe und die Herausgeforderten lange versucht haben, mich zu ignorieren, werde ich jetzt sehr scharf sanktioniert. Vorerst 90 Prozent Abzug vom absoluten Lebensminimum! Das heißt: nur noch 37,40 Euro statt 374,00 Euro monatlich zum Leben.“

Seit dem 1. November (Beginn der 90-Prozent-Sanktion) ist Ralph Boes nun gezwungen zu hungern (Sanktionshungern). Ihm wurde die Möglichkeit genommen, die zum Leben notwendige Nahrung zu erwerben. Eindrücklicher kann man die Menschenunwürdigkeit des Sanktionssystems in Hartz IV nicht zur Anschauung bringen.

Ich fordere die Bundesregierung auf, die offensichtlich verfassungswidrigen Sanktionen sofort abzuschaffen!

Energiewende sozial gestalten – Bezahlbare Energie sichern!

Steigende Energiepreise stellen seit Langem für Haushalte mit Durchschnittseinkommen eine enorme Belastung dar und führen insbesondere bei Haushalten mit geringem Einkommen zu finanziellen Problemen. In der heutigen Plenarsitzung des Deutschen Bundestages stand nun die Frage der „Finanzielle Belastungen der Geringverdiener-Haushalte“ auf der Agenda. Die Grüne Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „Bezahlbare Energie sichern durch Einsparung, Erneuerbare und mehr Verbraucherrechte“ konkrete Vorschläge vorlegt. Folgend der Redebeitrag von Bärbel Höhn.

Haushalte mit geringem Einkommen haben im Regelfall einen niedrigeren Energieverbrauch als finanziell besser Gestellte. Trotzdem stiegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Kosten der Privathaushalte für Strom gegenüber dem Jahr 2000 um über 70 Prozent. Jedoch ist nicht der Ausbau der Erneuerbaren Energien der Preistreiber. Denn der Löwenanteil des Anstiegs der EEG-Umlage hat nichts mit dem Bau von Wind- und Solarstromanlagen zu tun. Ein nicht geringer Teil der Preissteigerung geht auf die Privilegierung der Großindustrie und der Energiekonzerne zu Lasten und auf Kosten der privaten Stromkunden und kleiner Unternehmen zurück.

Schwarz-Gelb hat die Ausnahmeregelungen für die Großunternehmen exzessiv erweitert. Die Konsequenz: weil die Großverbraucher geschont werden, wird es für alle anderen teurer. Die Leidtragenden sind die Privathaushalte und kleineren und mittleren Unternehmen in unserer Region. Gerechtfertigt seien diese Ausnahmen allenfalls für energieintensive Industriebetriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Bundesregierung hat dem Lobbydruck jedoch immer weiter nachgegeben. Der Braunkohlebergbau, große Rechenzentren oder Molkereien müssen jetzt fast keine EEG-Umlage zahlen, obwohl sie keine Konkurrenz mit geringen Strompreisen im Ausland zu fürchten haben. Die Grünen fordern, dass die Ausnahmen auf die Industriebereiche reduziert werden, die sie wirklich brauchen.
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Impressionen vom Grundeinkommenskongress

Impressionen vom 14. BIEN Kongress in Ottobrunn bei München, mit 150 Referent_innen und 450 Teilnehmer_innen. Videobericht mit Backstageimpressionen mit Ulrich Buchholz, Arfst Wagner und Andre Roy. Video Friedel Hans.

Der 14. Kongress des Basic Income Earth Network

Im September fand in München der 14. BIEN-Kongress statt, welcher in diesem Jahr vom Netzwerk Grundeinkommen ausgerichtet wurde. Der Kongresses stand unter dem Motto „Wege zum Grundeinkommen„. Intensiv wurde dabei über die unterschiedlichen kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Situationen auf der Welt diskutiert. Dabei wurde die Frage welche Rolle das Grundeinkommen im aktuellen Krisen-Diskurs – Armut und Hunger, Geschlechterdiskriminierung, zunehmende Ressourcenknappheit, postdemokratische und krisenhafte ökonomische und soziale Entwicklungen – einnimmt gerade von den Gästen aus dem übrigen Europa stark thematisiert. Neben dem Eröffnungsvortrag von Götz Werner: „Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens: eine kopernikanische Wende“ wurden viele Veranstaltungen aufgezeichnet und in den kommenden Wochen auf der Kongress-Website ebenso wie die eingereichten Abstracts und Papieren dokumentiert.


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Video vom Grundeinkommensdialog

Am 24. September habe ich mit 10 Kolleg_innen aus dem Bundestag die Piratenpartei zu einem Grundeinkommensdialog ins Sputnik Kino in Berlin-Kreuzberg eingeladen. Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine Idee, die von vielen Menschen vielerorts diskutiert wird – innerhalb und außerhalb der Politik. Jede(r) trägt auf seine Weise dazu bei, die Idee zu verbreiten. Nach den Beschluss der Piraten für eine Enquetekommission zum Grundeinkommen, dem BIEN-Kongress, aber auch der geplanten europäischen Bürgerinitiative für ein Grundeinkommen haben wir damit eine Möglichkeit gefunden, miteinander über die Idee des Grundeinkommens ins Gespräch zu kommen.

Zurück an den Verhandlungstisch – Räumung des Occupy-Camps Kiel aussetzen

PRESSEMITTEILUNG

zur geplanten Räumung des Occupy-Camps Kiel erklärt der Grüne MdB Arfst Wagner:

„Dass es bisher nicht gelungen ist, in den Gesprächen zwischen Mitgliedern des Occupy-Camps Kiel und dem Bürgermeister Peter Todeskino zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist, empfinde ich als sehr bedauerlich. Die GRÜNEN finden Ihre Wählerinnen und Wähler in Menschengruppen der veschiedensten kulturellen und sozialen Schichten. Die Vertreter der Occupy-Bewegung gehören einer Bewegung an, die auch Grüne Politik ansprechen möchte. Verschiedene Gremien der Grünen in SH, so zum Beispiel der Parteivorstand, die Landtagsfraktion und die Grüne Jugend haben sich in den letzten Wochen und Tagen gegen eine sofortige Räumung und für die Schaffung eines Zeitfensters für weitere Verhandlungen ausgesprochen. Vorgeschlagen wurde unter anderem die Hinzuziehung eines unabhängigen Schlichters.
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Protest erfolgreich: Geburtshilfe in der imland Klinik Eckernförde bleibt

Marret Bohn (MdL) und Arfst Wagner (MdB) auf der Hebammen-Demo in Eckernförde (25.08.2012)

Marret Bohn (MdL) und Arfst Wagner (MdB) auf der Hebammen-Demo in Eckernförde (25.08.2012)

Die von Arfst Wagner unterstützte Initiative zum Erhalt der Geburtshilfe in der imland Klinik Eckernförde war erfolgreich.

Die Entscheidung, die Geburtshilfe in der imland Klinik Eckernförde zu erhalten, ist gut für Eckernförde und die gesamte Region. Dieser Erfolg ist vor allem den vielen MitstreiterInnen aus der Bürgerinitiative mit ihrem unermüdlichen Einsatz zu verdanken.

Hebammen-Demo in Eckernförde


Marret Bohn (MdL) und Arfst Wagner (MdB) auf der Hebammen-Demo in Eckernförde (25.08.2012)

Hartz IV-Bürokratie ändern, nicht den Rechtsweg für Betroffene einschränken

Die Pläne der Bundesregierung Hartz IV EmpfängerInnen den Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche zu erschweren sind ein Skandal. Den Versuch die wachsenden Probleme der Hartz IV-Bürokratie auf diesem Wege zu verschleiern lehnt Arfst Wagner ab.

Immer mehr Menschen nutzen erfolgreich die Chance sich gerichtlich gegen die Fehler der Hartz IV-Bürokratie zur Wehr zu setzen. Diese Möglichkeit soll ihnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf teilweise genommen werden. Dabei gingen 2011 laut Bundessozialgericht 170 488 Klagen ein und fast 60 Prozent der Kläger bekamen ganz oder teilweise Recht.

Dafür sind aber nicht etwa die MitarbeiterInnen in den Jobcentern verantwortlich, sondern ein Gesetz mit vielen inneren Widersprüchen, unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensspielräumen sowie eine suboptimale Verwaltungsstruktur. So führt die bestehende Rechtslage zwangsläufig zu vielen fehlerhaften und vor allem unverständlichen Bescheiden. Die Bundesregierung ist in der Verantwortung diese Ursachen zu bekämpfen. Dazu muss die Hartz IV-Bürokratie grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden.

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