Hartz IV-Bürokratie ändern, nicht den Rechtsweg für Betroffene einschränken

Die Pläne der Bundesregierung Hartz IV EmpfängerInnen den Rechtsweg zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche zu erschweren sind ein Skandal. Den Versuch die wachsenden Probleme der Hartz IV-Bürokratie auf diesem Wege zu verschleiern lehnt Arfst Wagner ab.

Immer mehr Menschen nutzen erfolgreich die Chance sich gerichtlich gegen die Fehler der Hartz IV-Bürokratie zur Wehr zu setzen. Diese Möglichkeit soll ihnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf teilweise genommen werden. Dabei gingen 2011 laut Bundessozialgericht 170 488 Klagen ein und fast 60 Prozent der Kläger bekamen ganz oder teilweise Recht.

Dafür sind aber nicht etwa die MitarbeiterInnen in den Jobcentern verantwortlich, sondern ein Gesetz mit vielen inneren Widersprüchen, unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensspielräumen sowie eine suboptimale Verwaltungsstruktur. So führt die bestehende Rechtslage zwangsläufig zu vielen fehlerhaften und vor allem unverständlichen Bescheiden. Die Bundesregierung ist in der Verantwortung diese Ursachen zu bekämpfen. Dazu muss die Hartz IV-Bürokratie grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden.

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