Thesen zur Arbeitslosigkeit von Arfst Wagner

von Arfst Wagner

Die derzeitige wirtschaftliche Situation in unserer Gesellschaft erfordert grundlegende Veränderungen unserer Sozialstruktur. Es geht um die Formulierung von Werten und Grundpositionen zur Arbeitslosigkeit aus der Beobachtung sozialer Gesetze, Phänomene, Symptome. Das Herumschieben der Probleme muss aufhören, sie müssen gelöst werden.

1. Die Arbeitslosigkeit ist kein zwangsläufiges Naturereignis, sondern von der Gesellschaft und der Politik verursacht. Deshalb kann sie auch durch ein entsprechendes Umdenken sowie durch Eingreifen der sachlich richtigen Maßnahmen beseitigt werden.

2 Arbeitslosigkeit ist eine Verletzung der individuellen Menschenwürde.

3. Arbeitslosigkeit ist eine Verletzung der Menschenrechte, weil sie von Menschen anderen Menschen zugefügt ist.

4. Arbeitslosigkeit zerstört die Gesellschaft, weil sich durch arbeitsteiliges Wirtschaften Gesellschaft erst konstituieren.

5. Arbeitslosigkeit ist wirtschaftlich sinnlos, weil sie ungeheure Folgekosten verursacht und auf die Produktivkraft dieser Menschen verzichtet.

Und wie können wir dieses Ziel erreichen? Was sind die Bedingungen, Voraussetzungen und die gesellschaftlich notwendigen Maßnahmen?

1. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein verfassungsmäßiges Recht auf Arbeit und zugleich das Recht, sich seinen Fähigkeiten gemäß am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Der Begriff von Arbeit ist in vorstehendem Sinne neu zu definieren.

2. Jede(r) erwachsene und mündige Bürger(in) erhält ein sozial differenziertes Grundeinkommen. Die existenzielle Abhängigkeit von Lohnarbeit ist zu überwinden.

– Die Grundeinkommen orientieren sich an den Preisen, der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und den Grundbedürfnissen der Bürger. Es wird zwischen den Partnern ausgehandelt.

3. Das gesellschaftliche „Unterhaltsgeld“ wird der Wirtschaft pauschal angerechnet. Einzelne Mitarbeiter ist nicht mehr lohnabhängig.

4. Die Wirtschaft plant und organisiert die Einrichtung der für alle notwendigen Arbeitsplätze auf der Grundlage der Bedürfnisse, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, im Gegensatz zur staatlichen Planwirtschaft.

5. Die Motivation zur Arbeit wird sich aus einer sozialgemäßeren und wirtschaftsgemäßeren Organisation der Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaft ergeben – (weniger Hierarchie. mehr soziale Gruppe und mehr wirtschaftliche Zusammenarbeit.

6. Die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft haben sich den Fähigkeiten der Menschen anzupassen und nicht umgekehrt.

– Voraussetzung ist ein Bildungssystem, dass den Menschen in der Grundbildung Wahrnehmungs-, Denk- und soziale Handlungsfähigkeit statt nur Wissen vermittelt.

– In der Berufsausbildung ist eine arbeitsplatznahe Qualifikation in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft notwendig. („Wo werde ich gebraucht?“ eher als: „Was will ich werden?“)

7. Es besteht ein Grundrecht auf eine bezahlbare und angemessene Wohnung. Der Staat, oder besser die Gesellschaft insgesamt hat für eine ausreichende Bereitstellung von Wohnungen zu sorgen. Nur das ermöglicht auch die wirtschaftlich notwendige Flexibilität beim Arbeitsplatzwechsel.

8. Die Politik hat die Pflicht, zum Erreichen dieser Ziele auch zu parteiübergreifender Zusammenarbeit zu gelangen.

9. Die Gesellschaft legt den rechtlichen Rahmen für die Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft fest.

10. Um eine Steuergerechtigkeit zu erreichen ist zu prüfen, ob nicht durch den Wegfall vieler Einzelsteuern und die pauschale Erhöhung der Mehrwertsteuer eine wesentliche bessere Versorgung der Sozialsysteme zu erreichen ist. Eine zentrale Finanzierung der Sozialsysteme durch die Mehrwertsteuer würde eine bisher nicht erreichte Steuergerechtigkeit zur Folge haben, denn es würde dann gelten: wer am meisten ausgibt, zahlt auch am meisten Steuern.

An folgender Publikation zum Thema Arbeitslosigkeit hat Arfst Wagner mitgearbeitet:

Flensburger Hefte Nr. 62
Arbeitslosigkeit
Weg ins Ungewisse
184 S., kt., EUR 15,-
ISBN 3-926841-87-7

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