Zu einer Gesellschaft der Vielfalt gehört nach grünem Verständnis auch eine Politik der Mehrstaatigkeit. In diesem Sinne hatte Rot-Grün im Jahre 1999 das völlig veraltete Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. So erhalten seither in Deutschland geborene Kinder, auch nicht-deutscher Eltern einen deutschen Pass – zusätzlich zu der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Im Gesetzgebungsverfahren setzten jedoch Union und FDP damals die sogenannte Optionspflicht durch: Danach müssen sich diese jungen Deutschen bis zu ihrem 23. Geburtstag zwischen ihrem deutschen Pass und der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern entscheiden – ein weltweit einzigartiger Nonsens. In den nächsten Jahren werden hunderttausende junge Deutsche optionspflichtig.
Im Jahr 2013 werden nun die ersten rund 3.300 Optionspflichtigen 23 Jahre alt. Denen, die sich nicht entscheiden, droht der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Optionsregelung ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich: So dürfen Kinder binationaler Eltern, sowie Kinder von Eltern aus EU-Ländern ihre ausländische Staatsangehörigkeit behalten. Das ist eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen. Hinzu kommt noch der bürokratische Aufwand für Behörden und Gerichte. Der Optionszwang ist vor allem aber diskriminierend und integrationshemmend. Jungen Menschen, die von Geburt an Deutsche sind, wird signalisiert: „Ihr seid lediglich Deutsche unter Vorbehalt.“ Das ist fatal. Es darf keine Deutschen erster und zweiter Klasse geben. Diese Menschen gehören zu uns – ohne Vorbehalt.
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