Quote für Aufsichtsräte: Die Zeit ist reif!

Eine Mehrheit in der Bevölkerung hat sie längst, die Quote für Führungsgremien in der Wirtschaft. Als zeitlich begrenztes Mittel, um der Gleichstellung von Frauen in Deutschland auf die Sprünge zu helfen.

Arfst Wagner MdB: „Wir stimmen nicht nur über die Frauenquote in Aufsichtsräten ab – sondern darüber, ob es über Fraktionsgrenzen hinweg die Bereitschaft gibt, verkrustete Arbeitsmarktrealitäten aufzubrechen und den gesellschaftlichen Entwicklungen endlich rechtlich Rechnung zu tragen. Diese zeigen immer wieder: Frauen stehen Männern in Sachen Bildung und Qualifikation in nichts nach. Mir als Mann ist es äußerst peinlich, dass Frauen dennoch den Kampf um de facto Gleichberechtigung oftmals allein stemmen müssen. Gleichstellung muss doch endlich zum gesamtgesellschaftlichen Selbstverständnis werden.“

Im Bundestag standen heute am 18. April erneut verschiedene Anträge der Opposition für eine Quote für Aufsichtsräte zur Abstimmung. Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben dazu den Gesetzentwurf des Bundesrates eingebracht. Er fordert gesetzliche Mindestquoten für die Besetzung von Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen mit Frauen und Männern. Dafür sind lange Übergangsfristen und zwei Stufen (20 Prozent bis 2018, 40 Prozent bis 2023) vorgesehen. Für Ausnahmefälle gibt es eine Härtefallklausel.

Mit diesem Kompromissangebot wollten wir auch im Bundestag eine Mehrheit der Abgeordneten gewinnen. Unions-Abgeordneten und -Ministerinnen, die sich gerne öffentlich pro Quote äußern, haben dem leider nicht zugestimmt. Am Ende bleibt festzustellen, dass Union und FDP in Sachen Gleichstellung kaum etwas getan haben.

Stattdessen haben sie das unsinnige Betreuungsgeld beschlossen oder die Minijob-Verdienstgrenze erhöht. Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen und eine Gleichstellungspolitik, die alle Lebensphasen umfasst und konsistent ist. Ohne Gleichstellung wird es keine Gerechtigkeit, keine gleichberechtigte Teilhabe in unserer Gesellschaft geben.

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