Das bedingungslose Grundeinkommen (Beitrag in Gegenwind Nr. 287)

Politik und Kultur in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Ein Essay von Arfst Wagner

Die Ein­füh­rung eines be­din­gungs­lo­sen Grund­ein­kom­mens be­deu­tet ein ga­ran­tier­tes Min­dest­ein­kom­men für jeden Men­schen, das ohne Be­dürf­tig­keits­prü­fung, ohne Ar­beits­zwang in­di­vi­du­ell aus­ge­zahlt wird und das in sei­ner Höhe jedem Men­schen er­mög­licht, seine ele­men­ta­ren Grund­be­dürf­nis­se zu be­frie­di­gen. Ein sol­ches be­din­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men gibt dem Ar­ti­kel 1 des Grund­ge­set­zes einen In­halt: Die Würde des Men­schen ist un­an­tast­bar.

Da­ge­gen steht das so ge­nann­te „Hartz IV-Sys­tem“: Die Men­schen dort sind ganz be­son­de­re „Kun­den“: sie be­sit­zen näm­lich nicht ein ein­zi­ges Kun­den­recht. Hartz IV ist nicht kom­pa­ti­bel mit dem Ar­ti­kel 1 des Grund­ge­set­zes. Das Sys­tem de­mo­ra­li­siert und zer­teilt die Ge­sell­schaft. Weiterlesen

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Ein Kommentar

  1. […] aufeinander und erläutern ihre unterschiedlichen Ansätze: Das grüne Bundestagsmitglied Arfst Wagner und  Markus Barenhoff von der Piratenpartei […]

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